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Berufsethik
für praktizierende Mitglieder des DBFH

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Zu den satzungsgemäßen Zielen des DBFH gehört es, im Sinne des Gesetzgebers "Schaden für die Volksgesundheit" abzuwenden. Durch diesen Verhaltenskodex soll so weit wie möglich, und rechtlich zulässig, sichergestellt werden, dass Klienten nicht an Betrüger oder Hochstapler geraten, die sie unter Vortäuschung ärztlicher Kenntnisse von notwendiger medizinischer Versorgung abhalten, dadurch ihre Gesundheit gefährden, sie finanziell ausbeuten und in psychische Abhängigkeiten bringen.

Von Solchen distanziert sich der DBFH aufs Schärfste und behält sich vor, Verstöße mit allen standesrechtlich möglichen Sanktionen zu ahnden.

Als Maßstab dienen dabei die Grundsätze des vorliegenden Verhaltens/Ethik-Kodex (nachfolgend Berufsethik genannt).

Dieser Kodex ist verbindlich für alle aktiven Mitglieder des DBFH - aber auch das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden. Den DBFH-Mitgliedsverbänden steht es frei, zusätzliche Bestimmungen festzulegen, soweit sie dem DBFH-Kodex nicht widersprechen. Der DBFH-Kodex richtet sich in erster Linie an aktive Mitglieder, die Humanenergetiker* sind.

Für aktive DBFH-Mitglieder, die anderen Energetik Berufen angehören, gilt dieser Kodex insoweit, als sie Methoden des Humanenergetikers einsetzen.

Sollte jemand durch die Einhaltung des DBFH-Kodex seine Standesethik oder Berufsordnung verletzen, der er ebenfalls unterliegt, so haben deren Bestimmungen Vorrang. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erkennt ein praktizierendes Mitglied des DBFH folgende ethische Richtlinien an, die im Anschluss an den kursiv/fett gedruckten Text mit Erläuterungen versehen sind: 


 

  1. Wir sind verpflichtet, unsere Tätigkeit ausschließlich nach dem Wohle des Klienten auszurichten. Außerdem verpflichten wir uns weder das Leben noch die physische oder psychische Gesundheit des zu Behandelnden zu gefährden.

  2. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, den Klient:innen mit Achtsamkeit, Anteilnahme und Wertschätzung zu begegnen. 

  3. Vor jeder Behandlung stellen wir sicher, dass sich die Klient:innen im Klaren sind, dass wir keine Diagnosen stellen. Auch stellen wir sicher, dass nicht der Eindruck entsteht, dass ärztliche Behandlungen durchgeführt werden. Wir führen keine Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne durch oder üben keine Heilkunde im gesetzlichen Sinne aus. 

  4. Jede/r neue Klient/in erhält vor der Behandlung darüber eine entsprechende Information.

  5. Da wir Wertfreiheit fördern und selbst ausleben, ist uns die Willensfreiheit eines jeden Menschen sehr wichtig. Jede Art des Druckausübens, Täuschung oder gar das Aufdrängen der eigenen Meinung wird von uns unterlassen. Auch auf jede andere Art der Beeinflussung wird verzichtet.

  6. Unsere angewandten Methoden zu Arbeiten werden jedem so erklärt, dass sie verständlich und nachvollziehbar sind. 

  7. Uns ist es stets wichtig, nicht den Eindruck zu vermitteln, heilen zu können oder eine Art von Heilversprechen den Klient:innen zu geben. 

  8. Wir haben für Honorar Transparenz zu sorgen. Diese definiert auch den genauen Arbeitsumfang. Alle unsere Angebote und Dienstleistungen sind schon vor der Behandlung jedem frei einzusehen. Wir haben für Transparenz schon vor der Terminvergabe zu sorgen.

  9. Jeder darf und soll seine Räumlichkeiten zur Berufsausübung frei gestalten. Diese müssen eine ungestörte Atmosphäre ermöglichen und stehen auch nur für diese Arbeit zur Verfügung. 

  10. Wir sind uns unserer Schweigepflicht bewusst und halten diese auch stets ein. Jede Information einer/s Klient/in wird mit Verschwiegenheit behandelt und nicht nach außen getragen. Ein/e Klient/in muss uns ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir gewisse Informationen mit anderen teilen dürfen.

  11. Im Umgang mit Berufskollegen sind folgende Vorgaben zu beachten:

  12. Es ist verpflichtend, das Ansehen des Berufsstandes nach außen zu wahren.

  13. Jede Arbeitsmethode anderer Berufsangehöriger wird Respekt entgegengebracht. Wir leben auch hier die Wer Honorar transparent Freiheit und unterlassen andere Meinungen herabzusetzen oder schlecht zu machen.

  14. Wir verpflichten uns zur kooperativen Nutzung und Weiterentwicklung von Ansätzen, Denkweisen und Methoden mit Angehörigen von Gesundheitsberufen und anderen angrenzenden Berufen.  

  15. Wer als professioneller Humanenergetiker/ Energetiker arbeitet, muss seine berufliche Tätigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei den dafür zuständigen staatlichen Stellen anmelden.

  16. Ein Humanenergetiker verpflichtet sich zur ständigen Weiterbildung. Der DBFH stellt dazu verschiedene Angebote und Empfehlungen zur Verfügung.

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